Erwägungsgrund 27 32023R2055
Am 3. Juni 2020 gab der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Agentur gemäß Artikel 70 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eine Stellungnahme zum Dossier nach Anhang XV ab. In dieser Stellungnahme stimmte der RAC den Schlussfolgerungen im Dossier nach Anhang XV zu den ermittelten Risiken zu und bestätigte, dass die vorgeschlagene Beschränkung eine geeignete unionsweite Maßnahme zur Verringerung dieser Risiken darstellt.