Erwägungsgrund 43 32023R2055
Für viele Polymere, die unter die Beschränkung fallen, gibt es Hinweise auf Risiken. Für andere Polymere, für die weniger Daten vorliegen, können auf der Grundlage objektiver Kriterien bezüglich der Mikropartikel, die diese Polymere enthalten oder die mit ihnen beschichtet sind, dennoch Schlussfolgerungen über die von ihnen ausgehenden Risiken gezogen werden. Die Kommission ist der Ansicht, dass Gruppen von Polymeren mit denselben relevanten physikalischen und chemischen Eigenschaften, derselben Partikelgröße und derselben Persistenz in der Umwelt von dieser Beschränkung erfasst werden sollten. Dies ermöglicht eine objektive Ermittlung der Stoffe, die in den Geltungsbereich dieser Beschränkung fallen.