Erwägungsgrund 41 32023R2055
Am 22. April 2021 übermittelte die Agentur eine zusätzliche Stellungnahme des RAC an die Kommission. Insbesondere hatte die Kommission den RAC gebeten, Folgendes zu prüfen: i) die Beschränkungsmöglichkeiten für Einstreumaterial für künstliche Sportböden im Hinblick auf den kürzlich veröffentlichten technischen Bericht TR17519 des Europäischen Komitees für Normung (CEN) mit dem Titel „Surfaces for sports areas — Synthetic turf sports facilities — Guidance on how to minimise infill dispersion into the environment“ und ii) die vom SEAC vorgeschlagene Ausnahme von Polymeren ohne Kohlenstoffatome. Der RAC sprach sich erneut klar für ein Verbot des Inverkehrbringens von Einstreumaterial für Sportböden aus Kunstrasen aus. Bezüglich der Ausnahmeregelung für Polymere ohne Kohlenstoffatome in ihrer Struktur erklärte der RAC, dass aufgrund des Fehlens einschlägiger Ökotoxizitätsdaten nicht der Schluss gezogen werden kann, dass solche Polymere in Partikelform nicht dieselben Risiken bergen würden wie Partikel, die von Polymeren mit Kohlenstoffatomen in ihrer Struktur stammen.