Erwägungsgrund 8 32023R2055
Am 29. Januar 2019 veröffentlichte die Agentur das Dossier nach Anhang XV, in dem sie zu dem Schluss kommt, dass die absichtliche Verwendung synthetischer Polymermikropartikel, die eine Freisetzung in die Umwelt bewirkt, ein Risiko für die Umwelt birgt, das nicht angemessen beherrscht wird und gegen das unionsweit vorgegangen werden muss. Schätzungen der Agentur zufolge beläuft sich die jährliche Menge an absichtlich vorhandenem Mikroplastik, das schließlich in die Umwelt freigesetzt wird, derzeit auf mehr als 42000 Tonnen. Im Dossier nach Anhang XV wurde ein differenziertes Risikomanagementkonzept vorgeschlagen, um den von solchen synthetischen Polymermikropartikeln ausgehenden Risiken, die nicht angemessen beherrscht werden, zu begegnen. Ein vollständiges Verbot des Inverkehrbringens wurde für Sektoren und Anwendungen vorgeschlagen, in denen Freisetzungen als unvermeidbar angesehen wurden. Es wurden Anweisungen für die Verwendung und Entsorgung vorgeschlagen, um vermeidbare Freisetzungen zu minimieren. Ferner wurde eine Meldepflicht vorgeschlagen, um Informationen über Freisetzungen aus Verwendungen zu erhalten, die vom Verbot des Inverkehrbringens ausgenommen sind.