Erwägungsgrund 9 32023R2055
Im Einzelnen wurde im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagen, das Inverkehrbringen von festen Polymeren, die in Mikropartikeln oder Mikropartikeln mit einer Oberflächenbeschichtung aus festen Polymeren enthalten sind, als solche oder in einem Gemisch in einer Konzentration von 0,01 Gewichtsprozent oder mehr zu verbieten. In den 20 Jahren nach der Einführung des Verbots dürfte dies zu einer kumulativen Emissionsminderung von rund 500000 Tonnen Mikroplastik führen. Das entspricht einer Verringerung um 70 % der quantifizierten Emissionen, die andernfalls auftreten würden. Der Konzentrationsgrenzwert von 0,01 % entspricht der niedrigsten gemeldeten Konzentration, bei der sich synthetische Polymermikropartikel noch auf die Funktion eines Produkts auswirken könnten.