Erwägungsgrund 7 32023R2055
Am 9. November 2017 forderte die Kommission die Europäische Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) gemäß Artikel 69 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 auf, ein Dossier im Hinblick auf die mögliche Beschränkung synthetischer, wasserunlöslicher Polymere mit einer Größe von 5 mm oder weniger (im Folgenden „synthetische Polymermikropartikel“), die in Produkten vorhanden sind, um eine gewünschte Eigenschaft zu verleihen (im Folgenden „absichtlich vorhanden“), auszuarbeiten, um dem Risiko zu begegnen, das diese Mikropartikel für die aquatische Umwelt darstellen können (im Folgenden „Dossier nach Anhang XV“).