Art. 55 32021D1764
Die Assoziation soll den Handel in einer Weise fördern, dass produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle unterstützt werden.
Die international anerkannten Kernarbeitsnormen der einschlägigen Übereinkommen der IAO werden eingehalten und umgesetzt. Diese Arbeitsnormen umfassen insbesondere die Achtung der Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Kollektivverhandlungen, die Abschaffung jeder Art von Zwangsarbeit, die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung und die Nichtdiskriminierung im Bereich der Beschäftigung. Die ÜLG sorgen für eine wirksame Arbeitsaufsicht, wirksame Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die mit den einschlägigen IAO-Übereinkommen im Einklang stehen, sowie für angemessene Arbeitsbedingungen für alle.