Art. 71 32021D1764
Zusammenarbeit in Bereich internationale Finanzdienstleistungen
Im Hinblick auf die Stabilität, Integrität und Transparenz des globalen Finanzsystems kann die Assoziation die Zusammenarbeit im Bereich internationale Finanzdienstleistungen beinhalten. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich kann sich auf Folgendes erstrecken:
a)
Bereitstellung eines wirksamen und angemessenen Schutzes der Investoren und anderer Nutzer von Finanzdienstleistungen,
b)
Vorbeugung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
c)
Förderung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren des Finanzsystems, einschließlich der Regulierungs- und Aufsichtsbehörden,
d)
Einrichtung eines unabhängigen und wirksamen Mechanismus zur Überwachung der Finanzdienstleistungen.