Art. 78 32021D1764
Gegenstand und Geltungsbereich
Im Rahmen der Strategie und der Prioritäten, die von den betreffenden ÜLG auf lokaler oder regionaler Ebene festgelegt wurden, kann finanzielle Unterstützung gewährt werden für:
1.
sektorspezifische Politiken und Reformen sowie Projekte, die mit ihnen vereinbar sind;
2.
institutionelle Entwicklung, Kapazitätsaufbau und Einbeziehung umweltbezogener Aspekte und
3.
technische Hilfe.