Erwägungsgrund 13 32022D0591
Das 8. UAP bildet die Grundlage für die Erreichung der umwelt- und klimabezogenen Ziele, die in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihren SDG festgelegt sind, und sollte mit den Zielen des Übereinkommens von Paris, der Rio-Übereinkommen und anderer einschlägiger völkerrechtlicher Übereinkommen in Einklang gebracht werden. Das 8. UAP ermöglicht es, die Wirtschaft der Union systematisch so umzugestalten, dass das Wohlergehen innerhalb der Belastungsgrenzen des Planeten gesichert und das Wachstum regenerativ ist, und sollte sicherstellen, dass der grüne Wandel auf gerechte und inklusive Weise verwirklicht und dabei zum Abbau der Ungleichheit beigetragen wird. Nach einem vom Stockholm Resilience Centre entwickelten Modell werden durch die Erreichung der umwelt- und klimabezogenen SDG auch die gesellschafts- und wirtschaftspolitischen SDG vorangebracht, weil die Gesellschaften und Volkswirtschaften der Welt von einer gesunden Biosphäre abhängen und weil sich eine nachhaltige Entwicklung nur innerhalb des sicheren Handlungsspielraums der Menschheit auf einem stabilen und widerstandsfähigen Planeten vollziehen kann. Die Erreichung der SDG durch die Union und ihre Unterstützung für Drittländer, damit sie es ihr gleichtun, dürfte von entscheidender Bedeutung sein, wenn die Union bei der Verwirklichung des Übergangs zur Nachhaltigkeit weltweit mit gutem Beispiel vorangehen will.