Erwägungsgrund 28 32022D0591
Fortschritte bei der Anerkennung des Rechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt, das in der Resolution 48/13 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen niedergelegt ist, sind eine der Rahmenbedingungen für die Erreichung der vorrangigen Ziele des 8. UAP.