Erwägungsgrund 35 32022D0591
Da die Umweltpolitik stark dezentralisiert ist, sollten Maßnahmen zur Erreichung der vorrangigen Ziele des 8. UAP auf verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen — d. h. auf Unionsebene sowie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene — mit einem kooperativen Ansatz für die Mehrebenen-Governance ergriffen werden. Es ist unentbehrlich, die Überwachung, Umsetzung, Durchsetzung und Verantwortlichkeit effizient zu gestalten, und es bedarf einer wirksamen Steuerung, um die Kohärenz zwischen den einzelnen Politikbereichen zu wahren. Der integrierte Ansatz für die Politikentwicklung und -umsetzung sollte gestärkt werden, um die Synergien zwischen den Zielen in den Bereichen Umweltschutz, Gesellschaft und Wirtschaft zu maximieren, indem etwaige Zielkonflikte systematisch ermittelt und gegebenenfalls bewertet und die Bedürfnisse schutzbedürftiger und marginalisierter Gruppen systematisch bewertet werden. Dieser integrierte Ansatz sollte den spezifischen Bedürfnissen aller Regionen — also städtischen Gebieten, dem ländlichen Raum und den Gebieten in äußerster Randlage — gerecht werden. Darüber hinaus sind — gemäß dem Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (im Folgenden „Übereinkommen von Aarhus“) — der Zugang zu Umweltinformationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten und der Zugang zu Gerichten, auch durch die transparente Einbindung von Behörden auf allen Entscheidungsebenen, nichtstaatlichen Akteuren und der Öffentlichkeit und deren transparente Vernetzung für den Erfolg des 8. UAP wichtig.