Erwägungsgrund 21 32022D0591
Gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates muss der Bericht über die Lage der Energieunion Angaben zu den Fortschritten der Mitgliedstaaten bei der schrittweisen Abschaffung von Energiesubventionen, insbesondere für fossile Energieträger, enthalten. Gemäß Artikel 17 derselben Verordnung muss die Kommission mit Unterstützung des Ausschusses für die Energieunion Durchführungsrechtsakte erlassen, auch zur Festlegung einer Methode für die Berichterstattung über die schrittweise Abschaffung der Energiesubventionen, insbesondere für fossile Brennstoffe. Zudem soll die Kommission auf der Grundlage der Ergebnisse einer laufenden Studie die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, andere umweltschädlich wirkende Subventionen schrittweise abzuschaffen.