Erwägungsgrund 40 32022D0591
Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten entsprechend den Anforderungen der Richtlinien 2003/4/EG, 2007/2/EG und (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates dafür sorgen, dass die einschlägigen Daten, Informationen und Indikatoren für die Überwachung der Umsetzung des 8. UAP frei zugänglich, diskriminierungsfrei, offen, angemessen, hochwertig, vergleichbar, aktuell, nutzerfreundlich und leicht online zugänglich sind.