Erwägungsgrund 16 32022D0591
Mit dem 8. UAP sollte der grüne Wandel zu einer klimaneutralen, nachhaltigen, schadstofffreien, ressourceneffizienten, auf Energie aus erneuerbaren Quellen beruhenden, resilienten und wettbewerbsfähigen Kreislaufwirtschaft, die dem Planeten mehr zurückgibt als sie nimmt, auf gerechte und inklusive Weise beschleunigt werden. Der grüne Wandel sollte im Kontext einer Wirtschaft des Wohlergehens erfolgen, mit regenerativem Wachstum und der einen Systemwandel ermöglicht, der die Abhängigkeit des Wohlergehens und des Wohlstands der Gesellschaften der Welt von einem stabilen Klima, einer gesunden Umwelt und florierenden Ökosystemen anerkennt, und der einen sicheren Handlungsspielraum innerhalb der Belastungsgrenzen des Planeten bietet. Da die Weltbevölkerung und die Nachfrage nach natürlichen Ressourcen weiter wachsen, sollte sich die Wirtschaftstätigkeit auf nachhaltige Weise entwickeln, die nicht nur keine Schäden verursacht, sondern den Klimawandel umkehrt, den Zustand der Umwelt schützt, wiederherstellt und verbessert, auch indem sie dem Rückgang der biologischen Vielfalt Einhalt gebietet und ihn umkehrt, Umweltzerstörung verhindert, Gesundheit und Wohlergehen vor negativen Umweltauswirkungen und -folgen schützt, Umweltverschmutzung verhindert und verringert und dabei zur Erhaltung und Bereicherung des Naturkapitals und der Förderung einer nachhaltigen Bioökonomie beiträgt und mithin für eine Fülle erneuerbarer und nicht erneuerbarer Ressourcen sorgt. Durch kontinuierliche Forschung und Innovation, Umgestaltung der Produktions- und Verbrauchsmuster und Anpassung an neue Herausforderungen und gemeinsame Gestaltung wird die Wirtschaft des Wohlergehens die Resilienz stärken und das Wohlergehen gegenwärtiger und künftiger Generationen schützen.