Erwägungsgrund 22 32022D0591
Die Kommission hat festgestellt, dass jährlich mindestens 20 Mrd. EUR für Ausgaben zugunsten der Natur freigegeben werden sollten, um den Erfordernissen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, darunter auch den Investitionsprioritäten für Natura 2000 und die grüne Infrastruktur, gerecht zu werden. Hierfür müssen auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der Union Mittel aus der Privatwirtschaft und Mittel der öffentlichen Hand mobilisiert werden, auch im Rahmen mehrerer unterschiedlicher Programme.