Erwägungsgrund 5 32022D0591
Wie in der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ dargelegt wurde, reagierte die Kommission auf die im SOER 2020 genannten Herausforderungen, indem sie eine neue Wachstumsstrategie für den grünen und den digitalen Wandel angenommen hat, mit der die EU zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen, klimaneutralen und ressourceneffizienten Wirtschaft sowie das Naturkapital der EU geschützt, bewahrt und verbessert und gleichzeitig die Lebensqualität heutiger und künftiger Generationen gesteigert werden soll. Die rasche Erreichung der Klima- und Umweltziele bei gleichzeitigem Schutz der Gesundheit und des Wohlergehens der Menschen vor Umweltrisiken und -auswirkungen sowie die Sicherstellung eines gerechten und inklusiven Übergangs sollten Priorität genießen. Mit der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates wird das Unionsziel, bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen, in den Rechtsvorschriften verankert.