Erwägungsgrund 39 32022D0591
Es werden belastbare und aussagekräftige Daten und Indikatoren benötigt, um die Fortschritte bei der Erreichung der vorrangigen Ziele des 8. UAP zu überwachen. Die Kommission, die EUA und andere einschlägige Agenturen sollten auf die von den Mitgliedstaaten gemäß den geltenden Rechtsakten der Union bereitgestellten Daten und Indikatoren zugreifen, sie weiterverwenden und auf ihnen aufbauen. Darüber hinaus sollten andere Datenquellen wie Satellitendaten und verarbeitete Informationen aus dem Erdbeobachtungsprogramm der Union (Copernicus), dem europäischen Waldbrandinformationssystem, dem System für Informationen über die biologische Vielfalt für Europa, dem System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Grundstücke und dem Europäischen Hochwasserwarnsystem und von Datenplattformen wie dem Europäischen Meeresbeobachtungs- und Meeresdatennetzwerk und der Informationsplattform für Chemikalienüberwachung genutzt werden. Die Anwendung moderner digitaler Werkzeuge und künstlicher Intelligenz ermöglicht eine wirksame Verwaltung und Analyse der Daten, wodurch der Verwaltungsaufwand verringert wird und gleichzeitig Aktualität und Qualität erhöht werden. Zur Bewertung des Fortschritts bei der Erreichung der vorrangigen Ziele des 8. UAP könnten zusätzlich zu den rechtlich bindenden Zielvorgaben, die im Unionsrecht festgelegt sind, rechtlich nicht bindende Zielvorgaben herangezogen werden.