Erwägungsgrund 11 32022D0591
Mit dem 8. UAP sollten die Ziele des europäischen Grünen Deals im Einklang mit dem langfristigen Ziel unterstützt werden, bis spätestens 2050 innerhalb der Belastungsgrenzen des Planeten gut zu leben, was bereits im 7. UAP festgelegt wurde. Das 8. UAP geht als das allgemeine Umweltaktionsprogramm der Union mit einer Laufzeit bis 2030 über den europäischen Grünen Deal hinaus. Mit den vorrangigen Zielen des 8. UAP wird eine Richtung für die Politik der Union vorgegeben, die auf den Verpflichtungen der Strategien und Initiativen des europäischen Grünen Deals aufbaut, aber nicht darauf beschränkt ist, etwa auf der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit und dem Null-Schadstoff-Aktionsplan.