Erwägungsgrund 8 32022D0591
Das 7. UAP lief am 31. Dezember 2020 aus und gemäß dem darin genannten Artikel 4 Absatz 3 musste die Kommission gegebenenfalls rechtzeitig einen Vorschlag für ein Achtes Umweltaktionsprogramm („8. UAP“) vorlegen, damit keine Lücke zwischen dem 7. UAP und dem 8. UAP entsteht. In ihrer Mitteilung zum europäischen Grünen Deal kündigte die Kommission an, dass das 8. UAP einen neuen Überwachungsmechanismus enthalten werde, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Union auch künftig auf Kurs zur Erreichung ihrer Umweltziele bleibt.