Erwägungsgrund 29 32022D0591
Im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt wurde der Begriff „Ökosystemansatz“ definiert; er bezeichnet eine Strategie für die integrierte Bewirtschaftung von Land, Wasser und lebenden Ressourcen, mit der die Erhaltung und nachhaltige Nutzung auf gerechte Weise gefördert wird, wodurch dazu beigetragen wird, ein Gleichgewicht zwischen den drei Zielen des Übereinkommens herzustellen, nämlich Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und der Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile.