Erwägungsgrund 36 32022D0591
Die Kommission sollte die Fortschritte bei der Erreichung der vorrangigen Ziele des 8. UAP durch die Union und die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem gerechten und inklusiven Übergang zu Nachhaltigkeit, Wohlergehen und Resilienz innerhalb der Belastungsgrenzen des Planeten bewerten. Das steht mit den Forderungen der Staats- und Regierungsoberhäupter der Mitgliedstaaten in der Erklärung von Porto, des Rates in seinen Schlussfolgerungen zur Ökonomie des Wohlergehens vom 24. Oktober 2019 und dem Reflexionspapier „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030“ des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses im Einklang, die Wirtschaftsleistung und den gesellschaftlichen Fortschritt „über das BIP hinaus“ zu messen und künftig das Wohlergehen als Richtschnur für die Politik zu nutzen, was auch von der OECD befürwortet wird.