Erwägungsgrund 18 32022D0591
In den Folgenabschätzungen, die im Rahmen des 8. UAP durchgeführt werden, sollten das gesamte Spektrum der unmittelbaren und langfristigen Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima als Teil einer integrierten Analyse der Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt einschließlich der kumulativen Effekte dieser Auswirkungen sowie die Kosten des Tätigwerdens und der Untätigkeit berücksichtigt werden. Diese Folgenabschätzungen sollten auf einer umfassenden und transparenten Anhörung beruhen. Binnen acht Wochen nach Abschluss einer öffentlichen Anhörung sollte die Kommission ausführliche Rückmeldungen zu den aus der Anhörung hervorgegangenen Antworten der Interessenträger vorlegen, wobei zwischen den Beiträgen der verschiedenen Arten von Interessenträgern zu unterscheiden ist.