Erwägungsgrund 27 32022D0591
Die COVID-19-Pandemie, die zu einer beispiellosen weltweiten Gesundheits- und Wirtschaftskrise geführt hat, verdeutlicht erneut, dass es wichtig ist, bei der Politikgestaltung von dem multisektoralen Grundsatz „Eine Gesundheit“ auszugehen, in dem der Tatsache Rechnung getragen wird, dass die Gesundheit des Menschen vom Zustand der Umwelt abhängt und mit deren Bestandteilen und Faktoren — auch mit der Tiergesundheit — verbunden ist und dass bei Maßnahmen gegen Gesundheitsbedrohungen vielschichtige gesundheits- und umweltbezogene wechselseitige Abhängigkeiten berücksichtigt werden müssen. Mit dem 8. UAP sollte zur vollständigen Integration des Konzepts „Eine Gesundheit“ auf allen Ebenen der Politikgestaltung beigetragen werden.