Erwägungsgrund 20 32022D0591
Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen und das Globale Umweltforum der OECD haben hervorgehoben, dass Umweltveränderungen geschlechterspezifische Auswirkungen haben. Aus den geschlechterdifferenzierten Rollenbildern ergibt sich zudem ein unterschiedlicher Grad der Schutzbedürftigkeit von Frauen und Männern gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels, und die Auswirkungen des Klimawandels verschärfen die geschlechterbedingte Ungleichheit. Daher ist eine geschlechterspezifische Betrachtung der Maßnahmen und Ziele im Zusammenhang mit der Erreichung der vorrangigen Ziele des 8. UAP notwendig, um einen Beitrag dazu zu leisten, dass dafür Sorge getragen wird, geschlechterspezifische Ungleichheit nicht fortzuschreiben.