Erwägungsgrund 23 32022D0591
Entsprechend der Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2020 mit dem Titel „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit — Für eine schadstofffreie Umwelt“ sollten mit dem 8. UAP die Bemühungen der Union zur Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Chemikalien durch internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften in bilateralen, regionalen und multilateralen Gremien sowie in Zusammenarbeit mit Drittländern unterstützt werden. Die Union wird im Einklang mit völkerrechtlichen Verpflichtungen sicherstellen, dass gefährliche Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind, nicht für den Export hergestellt werden, erforderlichenfalls auch durch Änderung einschlägiger Rechtsvorschriften.