Erwägungsgrund 17 32022D0591
Im 8. UAP sollten vorrangige thematische Ziele in den Bereichen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt an Land und im Meer, schadstofffreie Kreislaufwirtschaft, schadstofffreie Umwelt und Verringerung der Umweltbelastung durch Produktion und Verbrauch in allen Wirtschaftszweigen festgelegt werden. Diese vorrangigen thematischen Ziele, mit denen sowohl auf die Ursachen als auch die Auswirkungen von Umweltschäden eingegangen wird, sind von Natur aus miteinander verflochten. Für ihre Erreichung ist daher ein systemischer Ansatz erforderlich. Im 8. UAP sollte darüber hinaus festgelegt werden, welche Rahmenbedingungen für die kohärente Erreichung der langfristigen und vorrangigen thematischen Ziele für alle beteiligten Akteure zu erfüllen sind.