Erwägungsgrund 12 32022D0591
Mit dem Übereinkommen von Paris, das als Teil des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (im Folgenden „Übereinkommen von Paris“) geschlossen wurde, wird darauf abgezielt, die Reaktion der Weltgemeinschaft auf die Bedrohung durch den Klimawandel zu verstärken, indem unter anderem der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau unternommen werden, wobei anerkannt wird, dass sich so die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels erheblich verringern lassen.