Erwägungsgrund 32 32019L2121
Die Einbeziehung aller Interessenträger in grenzüberschreitende Vorhaben, insbesondere die Einbeziehung von Arbeitnehmern, trägt zu einem langfristigen und nachhaltigen Ansatz durch Gesellschaften im gesamten Binnenmarkt bei. In dieser Hinsicht spielen der Schutz und die Förderung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer im Verwaltungs- und Aufsichtsorgan einer Gesellschaft eine wichtige Rolle, insbesondere wenn eine Gesellschaft grenzüberschreitend verlegt oder umstrukturiert wird. Deshalb ist der erfolgreiche Abschluss von Verhandlungen über Mitbestimmungsrechte im Kontext grenzüberschreitender Vorhaben entscheidend und sollte gefördert werden.