Erwägungsgrund 7 32019L2121
Die Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 28. Oktober 2015 mit dem Titel „Den Binnenmarkt weiter ausbauen: mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen“ angekündigt‚ dass sie prüfen werde, ob die bestehenden Vorschriften über grenzüberschreitende Verschmelzungen aktualisiert werden müssen, damit es für KMU leichter wird, die für sie optimalen Unternehmensstrategien zu wählen und sich veränderten Marktbedingungen anzupassen, ohne dass jedoch der bestehende Beschäftigungsschutz aufgeweicht wird. In ihrer Mitteilung vom 25. Oktober 2016 mit dem Titel „Arbeitsprogramm der Kommission 2017 — Ein Europa, das schützt, stärkt und verteidigt“ kündigte die Kommission eine Initiative zur Erleichterung grenzüberschreitender Verschmelzungen an.