Erwägungsgrund 40 32019L2121
Die Mitgliedstaaten sollten Verfahrensgarantien im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen des Zugangs zur Justiz vorsehen, einschließlich der Möglichkeit, Entscheidungen der zuständigen Behörden in grenzüberschreitende Vorhaben betreffenden Verfahren zu überprüfen, der Möglichkeit, den Zeitpunkt zu verschieben, zu dem eine Vorabbescheinigung wirksam wird, damit die Parteien Klage vor dem zuständigen Gericht erheben können, und der Möglichkeit, gegebenenfalls vorläufigen Rechtsschutz zu erwirken.