Erwägungsgrund 56 32019L2121
Die vorliegende Richtlinie lässt das Unionsrecht zur Transparenz und zu Rechten von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften bzw. das gemäß diesem Unionsrecht erlassene nationale Recht unberührt.
Die vorliegende Richtlinie lässt das Unionsrecht zur Transparenz und zu Rechten von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften bzw. das gemäß diesem Unionsrecht erlassene nationale Recht unberührt.