Erwägungsgrund 57 32019L2121
Die vorliegende Richtlinie lässt das für Kreditvermittlungsgesellschaften und andere Finanzgesellschaften geltende Unionsrecht bzw. das gemäß diesem Unionsrecht erlassene nationale Recht unberührt.
Die vorliegende Richtlinie lässt das für Kreditvermittlungsgesellschaften und andere Finanzgesellschaften geltende Unionsrecht bzw. das gemäß diesem Unionsrecht erlassene nationale Recht unberührt.