Erwägungsgrund 5 32019L2121
Das Fehlen eines Rechtsrahmens für grenzüberschreitende Umwandlungen und Spaltungen führt zu Rechtszersplitterung und Rechtsunsicherheit und somit zu Hindernissen für die Ausübung der Niederlassungsfreiheit. Eine weitere Folge ist der suboptimale Schutz der Arbeitnehmer, Gläubiger und Minderheitsgesellschafter im Binnenmarkt.