Erwägungsgrund 43 32019L2121
Um ein angemessenes Maß an Transparenz und die Nutzung digitaler Werkzeuge und Verfahren zu gewährleisten, sollten die von den zuständigen Behörden in den verschiedenen Mitgliedstaaten erteilten Vorabbescheinigungen über das System der Registervernetzung übermittelt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Im Einklang mit dem allgemeinen Grundsatz, der der Richtlinie (EU) 2017/1132 zugrunde liegt, sollte ein solcher Informationsaustausch stets kostenlos sein.