Erwägungsgrund 13 32019L2162
Die Existenz eines Mechanismus des doppelten Rückgriffs ist ein zentrales Konzept und Bestandteil zahlreicher nationaler Regelungen für gedeckte Schuldverschreibungen. Es ist auch ein Kernelement der in Artikel 52 Absatz 4 der Richtlinie 2009/65/EG genannten gedeckten Schuldverschreibungen. Dieser Mechanismus sollte daher präzisiert werden, um eine Harmonisierung der Bedingungen sicherzustellen, unter denen Anleger und Gegenparteien von Derivatekontrakten in der gesamten Union Forderungen sowohl gegenüber dem Emittenten gedeckter Schuldverschreibungen als auch auf die Deckungswerte geltend machen können.