Erwägungsgrund 38 32019L2162
Die Kommission sollte zur Bewertung der Anwendung dieser Richtlinie die Entwicklungen im Bereich der gedeckten Schuldverschreibungen in der Union in enger Zusammenarbeit mit der EBA beobachten und dem Europäischen Parlament und dem Rat über das Maß an Anlegerschutz und die Entwicklung der Märkte für gedeckte Schuldverschreibungen Bericht erstatten. Dieser Bericht sollte sich auch mit den Entwicklungen in Bezug auf die Vermögenswerte zur Besicherung der Emission gedeckter Schuldverschreibungen befassen. Da immer häufiger mögliche Fälligkeitsverschiebungen vorgesehen werden, sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat auch über die Funktionsweise gedeckter Schuldverschreibungen mit möglichen Fälligkeitsverschiebungen sowie über die Risiken und den Nutzen, die sich aus der Emission solcher gedeckter Schuldverschreibungen ergeben, Bericht erstatten.