Erwägungsgrund 19 32019L2162
Einige Mitgliedstaaten schreiben bereits vor, dass Deckungspoole durch einen Treuhänder überwacht werden, der spezifische Aufgaben im Zusammenhang mit der Qualität der anerkennungsfähigen Vermögenswerte wahrnimmt und für die Einhaltung der nationalen Deckungsanforderungen sorgt. Daher ist es im Hinblick auf eine unionsweite Harmonisierung der Behandlung gedeckter Schuldverschreibungen wichtig, für den Fall, dass gemäß dem nationalen Rahmen ein Treuhänder zur Überwachung des Deckungspools erforderlich ist, dessen Aufgaben und Pflichten klar festzulegen. Ein Treuhänder zur Überwachung des Deckungspools entbindet die nationalen zuständigen Behörden nicht von ihren Pflichten zur öffentlichen Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen‚ insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen der Bestimmungen zur Umsetzung dieser Richtlinie.