Richtlinie (EU) 2019/2162 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2014/59/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Europäische Zentralbank, die um Stellungnahme gebeten worden war, gab diese am 22. August 2018 ab.
Erwägungsgrund 45 32019L2162Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen