Erwägungsgrund 39 32019L2162
Von Marktteilnehmern und anderen Interessenträgern wurde als zusätzliches Instrument für Banken zur Finanzierung der Realwirtschaft eine neue Kategorie von Finanzinstrumenten unter der Bezeichnung „Europäische besicherte Anleihen“ (ESN) vorgeschlagen, die durch Vermögenswerte, die mit einem höheren Risiko als öffentliche Risikopositionen und Hypotheken behaftet sind, gedeckt sind und bei denen es sich nicht um anerkennungsfähige Deckungswerte gemäß dieser Richtlinie handelt. Die Kommission wendete sich am 3. Oktober 2017 hinsichtlich der Bewertung der Frage an die EBA, inwieweit bei den ESN auf die von der EBA festgelegten „bewährten Verfahren“ für traditionelle gedeckte Schuldverschreibungen zurückgegriffen werden könnte, welche Risikobehandlung der ESN angemessen ist und wie sich die Emission von ESN auf die Belastung der Bankbilanzen auswirken könnten. Hierzu legte die EBA am 24. Juli 2018 einen Bericht vor. Zusätzlich zu dem Bericht der EBA hat die Kommission am 12. Oktober 2018 eine Studie veröffentlicht. Sowohl in der Studie der Kommission als auch im Bericht der EBA wurde der Schluss gezogen, dass eine weitere Bewertung, etwa im Hinblick auf die regulatorische Behandlung, erforderlich ist. Die Kommission sollte daher weiterhin prüfen, ob ein Rechtsrahmen für ESN angemessen wäre, und dem Europäischen Parlament und dem Rat über ihre Erkenntnisse Bericht erstatten und gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen.