Erwägungsgrund 22 32019L2162
Die Transparenz des Deckungspools zur Besicherung gedeckter Schuldverschreibung ist ein wesentliches Element dieser Art von Finanzierungsinstrumenten, da sie die Vergleichbarkeit verbessert und Anlegern die erforderliche Risikobewertung ermöglicht. Das Unionsrecht enthält Bestimmungen über die Erstellung, Billigung und Verbreitung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren bzw. bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem geregelten Markt, der in einem Mitgliedstaat gelegen ist oder dort funktioniert, zu veröffentlichen ist. Im Laufe der Zeit haben nationale Gesetzgeber und Marktteilnehmer in Ergänzung zu diesem Unionsrecht mehrere Initiativen bezüglich der Informationen ergriffen, die für Anleger in gedeckte Schuldverschreibungen offengelegt werden müssen. Allerdings muss im Rahmen des Unionsrechts noch festgelegt werden, zu welchen gemeinsamen Mindestinformationen die Anleger vor oder beim Kauf von gedeckten Schuldverschreibungen Zugang haben sollten. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, diese Mindestanforderungen durch zusätzliche Bestimmungen zu ergänzen.