Erwägungsgrund 14 32024L1619
Die Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält harmonisierte Vorschriften und Verfahren für Verschmelzungen und Spaltungen, insbesondere für grenzüberschreitende Verschmelzungen und Spaltungen von Kapitalgesellschaften. Daher sollte das in der vorliegenden Richtlinie vorgesehene Verfahren der Beurteilung durch die zuständigen Behörden das in der Richtlinie (EU) 2017/1132 festgelegte Verfahren ergänzen und nicht im Widerspruch zu seinen Bestimmungen stehen. Bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen und Spaltungen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie (EU) 2017/1132 fallen, sollte die mit Gründen versehene Stellungnahme der zuständigen Behörde in die Beurteilung einfließen, bei der geprüft wird, ob alle einschlägigen Bedingungen erfüllt sind und alle für Vorabbescheinigungen erforderlichen Verfahren und Formalitäten ordnungsgemäß durchlaufen wurden. Die mit Gründen versehene Stellungnahme sollte daher der benannten nationalen Behörde übermittelt werden, die für die Ausstellung der Vorabbescheinigungen gemäß der Richtlinie (EU) 2017/1132 zuständig ist.