Erwägungsgrund 38 32024L1619
Der Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Kreislaufwirtschaft erreicht völlig neue Dimensionen und wird erhebliche Auswirkungen auf das Finanzsystem haben. Im Jahr 2018 bekräftigte das Netz der Zentralbanken und Aufsichtsbehörden für die Ökologisierung des Finanzsystems, dass klimabedingte Risiken eine Quelle finanzieller Risiken sind. In der Mitteilung der Kommission vom 6. Juli 2021 mit dem Titel „Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft“ (im Folgenden „erneuerte Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen“) wird betont, dass ESG-Risiken und Risiken aufgrund der physischen Auswirkungen des Klimawandels, des Verlustes an biologischer Vielfalt und der generellem Verschlechterung der Ökosysteme im Besonderen eine beispiellose Herausforderung für die Volkswirtschaft der Union und die Stabilität des Finanzsystems darstellen. Diese Risiken weisen einige Besonderheiten auf, wie etwa ihren zukunftsgerichteten Charakter und die unterschiedlichen kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen. Aufgrund ihrer Besonderheit sowohl im Hinblick auf den Übergang als auch auf physische Risiken müssen klimabezogene und andere Umweltrisiken, z. B. Risiken aufgrund von Umweltschäden und des Verlustes an biologischer Vielfalt, insbesondere über einen langfristigen Zeitraum von mindestens zehn Jahren gesteuert werden.