Erwägungsgrund 34 32024L1619
Um angemessene Sanktionen für Verstöße gegen nationale Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU und für Verstöße gegen die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zu gewährleisten, sollte die Liste der Verstöße, aufgrund deren Verwaltungssanktionen, Zwangsgelder und andere Verwaltungsmaßnahmen verhängt werden können, ergänzt werden. Daher sollte die in der Richtlinie 2013/36/EU festgelegte Liste der Verstöße geändert werden.