Erwägungsgrund 16 32024L1619
Die EBA sollte beauftragt werden, Entwürfe technischer Regulierungs- und Durchführungsstandards sowie Leitlinien auszuarbeiten, um einen angemessenen Rahmen für die Ausübung der zusätzlichen Aufsichtsbefugnisse zu gewährleisten. In diesen Entwürfen technischer Regulierungs- und Durchführungsstandards sollten insbesondere die den zuständigen Behörden vorzulegenden Informationen, die zu beurteilenden Elemente und die bei Beteiligung von mehr als einer zuständigen Behörde erforderliche Zusammenarbeit präzisiert werden. Diese verschiedenen Elemente sind eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass Bestimmungen über zusätzliche Befugnisse dank einer ausreichend harmonisierten Aufsichtsmethodik effizient und mit möglichst geringem zusätzlichem Verwaltungsaufwand umgesetzt werden können.