Erwägungsgrund 52 32024L1619
Bis zum 31. Dezember 2029 sollte die EBA in enger Zusammenarbeit mit der EZB die Anwendung und Effizienz des Rahmens für die fachliche Qualifikation und Eignung überprüfen und darüber Bericht erstatten, wobei auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, insbesondere im Hinblick auf kleine und nicht komplexe Institute, zu berücksichtigen ist.