Erwägungsgrund 11 32024L3019
Infolge von Niederschlägen wie Regen, Schnee oder Schmelzwasser gelangen durch Mischwasserüberlauf und Siedlungsabflüsse nach wie vor erhebliche Mengen an verschmutztem Abwasser in die Umwelt. Aufgrund der kombinierten Auswirkungen der Verstädterung und der sich aufgrund des Klimawandels fortlaufend ändernden Niederschlagsverhältnisse dürften solche Überläufe und Abflüsse weiter zunehmen. Die Infrastruktur der kommunalen Abwasserbewirtschaftung ist daher besonders anfällig für den Klimawandel. Lösungen zur Verringerung dieser Verschmutzungsquelle sollten auf lokaler Ebene unter Berücksichtigung der spezifischen örtlichen Gegebenheiten festgelegt werden. Sie sollten auf einer integrierten quantitativen und qualitativen Wasserbewirtschaftung in städtischen Gebieten beruhen. Daher sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass auf lokaler Ebene für alle Siedlungsgebiete mit 100000 EW und mehr integrierte Pläne für die kommunale Abwasserbewirtschaftung erstellt werden, da diese Siedlungsgebiete für einen erheblichen Teil der erzeugten Verschmutzung verantwortlich sind. Darüber hinaus sollten integrierte Pläne für die kommunale Abwasserbewirtschaftung auch für Siedlungsgebiete mit 10000 bis 100000 EW aufgestellt werden, in denen der Mischwasserüberlauf oder Siedlungsabflüsse eine Gefahr für die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit darstellen. In diesen Plänen sollten Maßnahmen festgelegt werden, die darauf abzielen, die Verschmutzung durch Mischwasserüberläufe auf höchstens 2 % der jährlich gesammelten kommunalen Abwasserfracht zu begrenzen, berechnet für den Trockenwetterabfluss auf der Grundlage der Schadstoffe in Anhang I Tabellen 1 und 2.