Erwägungsgrund 41 32024L3019
Gemäß den vom Rat am 17. Juni 2019 angenommenen EU-Menschenrechtsleitlinien für einwandfreies Trinkwasser und Sanitärversorgung muss den Bedürfnissen von Frauen und Mädchen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, da sie besonders gefährdet und anfällig für Angriffe, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, Belästigung und andere Bedrohungen ihrer Sicherheit sind, wenn sie sanitäre Einrichtungen außerhalb ihrer eigenen Wohnstätte aufsuchen. Dies steht im Einklang mit den am 19. November 2018 angenommenen Schlussfolgerungen zur Wasserdiplomatie, in denen bekräftigt wird, wie wichtig es ist, die Geschlechterperspektive bei der Wasserdiplomatie zu berücksichtigen. Daher sollten die Mitgliedstaaten Frauen und Mädchen als schutzbedürftige Gruppe besondere Aufmerksamkeit widmen und die Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um einen sicheren Zugang zur Sanitärversorgung für Frauen und Mädchen zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten.