Erwägungsgrund 31 32024L3019
Um die ordnungsgemäße Durchführung dieser Richtlinie und insbesondere die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte zu gewährleisten, ist es wichtig, die Einleitung von behandeltem kommunalem Abwasser in die Umwelt zu überwachen. Die Überwachung sollte durch die Einführung eines obligatorischen Systems vorheriger Regelungen oder spezifischer Genehmigungen, oder beidem, auf nationaler Ebene erfolgen, um behandeltes Abwasser in die Umwelt einzuleiten. Um zu verhindern, dass Aufwuchskörper aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen, die diese Aufwuchskörper anwenden, unbeabsichtigt in die Umwelt eingeleitet werden, ist es darüber hinaus von wesentlicher Bedeutung, in die Genehmigungen oder Regelungen, oder beides, zur Einleitung spezifische Verpflichtungen zur kontinuierlichen Überwachung und Vermeidung solcher Einleitungen aufzunehmen. Diese Aufwuchskörper bestehen in der Regel aus Kunststoff und könnten unter anderem Wirbelbettkörper oder Granulate aus Biokunststoff umfassen.