Erwägungsgrund 40 32024L3019
In der Mitteilung der Kommission vom 7. Oktober 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma“ wurde die spezifische Situation von ethnischen Minderheiten wie Roma und Fahrenden, ob sesshaft oder nicht, und insbesondere deren mangelnder Zugang zur Sanitärversorgung dargelegt sowie gefordert, den wirksamen gleichberechtigten Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen zu verbessern. Im Allgemeinen sollten die Mitgliedstaaten besonders auf schutzbedürftige Personengruppen oder Personengruppen, die aufgrund von Faktoren im Zusammenhang mit ihrer sozioökonomischen Situation, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Sexualität, ihrem Geschlecht, einer Behinderung, Obdachlosigkeit, ihrem Rechtsstatus, ihrer religiösen Überzeugung oder aus anderen Gründen marginalisiert sind, achten, indem sie die Maßnahmen treffen, die erforderlich sind, um den Zugang dieser Personengruppen zur Sanitärversorgung sicherzustellen. Es ist wichtig, dass die Ermittlung dieser Gruppen mit Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates im Einklang steht. Zu den Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs schutzbedürftiger und marginalisierter Personengruppen zur Sanitärversorgung könnte die kostenlose oder kostengünstige Bereitstellung von sanitären Einrichtungen im öffentlichen und privaten Raum sowie in öffentlichen Verwaltungsgebäuden, die Verbesserung oder Aufrechterhaltung der Anbindung an geeignete Systeme zur Sammlung von kommunalem Abwasser und die Sensibilisierung für die nächstgelegenen sanitären Einrichtungen gehören.